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Kosten, Rechnungen und Kostenübernahme
Die Kosten von medizinischem Cannabis können aufgrund der rechtlichen Lage zunächst undurchsichtig erscheinen. Wir von Algea Care stehen für maximale Transparenz und bieten mit Abstand die besten sowie umfangreichsten Leistungen für medizinisches Cannabis in Deutschland an. Nachfolgend haben wir umfangreiche Informationen zu den anfallenden Kosten der Behandlung, Rechnungen sowie der möglichen Kostenübernahme.
Kosten für die Behandlung mit
Medizinisches Cannabis (THC)
Aufgrund des Versorgungsauftrags ist eine reine Spezialisierung mit Kassensitz nicht möglich. Daher können nur privatärztliche Behandlungen angeboten werden.
Die Kosten für die privatärztliche Behandlung bei den Kooperations-Ärzte/-Ärztinnen fallen immer nur pro Termin an.
Für die ärztliche Behandlung mit Cannabis entstehen Kosten in Höhe von 80-130€. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Standards. Die Kosten sind von den privaten Krankenkassen ggf. erstattungsfähig.
Es gibt ansonsten keine versteckten Kosten bei der fortlaufenden Betreuung, somit ist es immer transparent und für Sie planbar.
Ab dem 6. Termin sinkt der Aufwand für die Kooperations-Ärzte/-Ärztinnen, hier werden dann reduzierte Kosten auch an die Patient:innen weitergegeben.
Was ist eine GOÄ-Rechnung ?
Die Gebührenordnung für Ärzte (kurz: GOÄ) bildet die Grundlage für die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen. Die aktuell gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1982.
Dies führt neben Auslegungsunterschieden der einzelnen Ziffern dazu, dass nicht jede Leistung durch eine GOÄ-Ziffer abgebildet werden kann und teilweise mit Analogbewertungen gearbeitet werden muss.
Kosten für die Behandlung mit
Cannabidiol (CBD)
Aufgrund des Versorgungsauftrags ist eine reine Spezialisierung mit Kassensitz auch für die Behandlung mit CBD nicht möglich. Folglich können ebenfalls nur privatärztliche Behandlungen angeboten werden.
Die Kosten für die privatärztliche Behandlung bei den Kooperations-Ärzte/-Ärztinnen fallen immer nur pro Termin an.
Für die ärztliche Behandlung mit CBD entstehen Kosten in Höhe von 40-50€. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Standards. Die Kosten sind von den privaten Krankenkassen erstattungsfähig.
Es gibt ansonsten keine versteckten Kosten bei der fortlaufenden Betreuung, somit ist es ebenfalls immer transparent und für Sie planbar.
Welche Ziffern kommen auf den Abrechnungen vor und was bedeuten sie?
Nachfolgend einige Beispiele von [Ziffern], die vorkommen können.
Diese Auflistung ist beispielhaft – Leistung + Erläuterung – und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Gewähr.
Gespräch mit Patient:in.
Der Kooperations-Arzt/-Ärztin untersucht ein Organsystem (z.B. Brustorgane durch Abhören, Beklopfen und Blutdruckmessung) vollständig.
Langes Gespräch mit Patient:in inklusive Aufklärungsgespräch.
Konsiliarische Rücksprache zwischen zwei oder mehr Ärzten/Ärztinnen zu einem Patientenfall.
Aufzeichnung enthält Angaben zu Anamnese, Befunden und Einschätzung dieser.
Als Analogziffer im einfachen Satz: Erstellung Eindosierungsschema.
Schriftliche Gutachterliche Äußerung.
Aufwändige schriftliche Gutachterliche Äußerung mit z.B. Literaturrecherche.
Messung von Puls und Sauerstoffsättigung.
Untersuchung von einzelnen oder allen Teilbereichen aus Orientierung, Bewusstsein, Antrieb, Affekt, Denkablauf (inhaltliches und formales Denken), Wahrnehmung, mnestische Funktionen, Ich-Störungen.
Klassifizierung der Beschwerden und der nachfolgenden Therapie anhand eines klinisch validierten Testverfahrens.
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Rechnungen
- Privatärtzliche Behandlung
-
Individuelle & Gründliche
Prüfung Ihrer Daten - Erstellung Ihrer Rechnung
- Erhalt Ihrer Rechnung per E-Mail
Sie erhalten zu jedem privat Termin eine Rechnung für Ihre privatärztliche Behandlung, die nach den üblichen GOÄ-Standards (Gebührenordnung für Ärzte) erstellt worden ist.
Diese wird nach Vorgabe des/der Kooperationsarztes/Kooperationsärztin erstellt und anschließend von der Abrechnungsabteilung noch einmal auf Korrektheit Ihrer Daten überprüft. Daher erhalten Sie üblicherweise eine Zahlungsaufforderung vor dem Erhalt der Rechnung.
Jede Rechnung für eine Behandlung bei den kooperierenden Ärzten und Ärztinnen von Algea Care, kann bei einer privaten Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Ob die Rechnung tatsächlich erstattungsfähig ist, hängt von Ihrem mit der Krankenkasse abgeschlossen Vertrag und dem Leistungsumfang dessen ab.
Die Rechnung erhalten Sie zeitnah nach Ihrer privatärztlichen Behandlung von uns per E-Mail.
In der Übersicht
Steuern & Kostenübernahme
Grundsätzlich können Medikamente – wie auch die Kosten für Cannabis auf Rezept – bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Selbstzahlungen durch Privatrezepte und auch den gesetzlichen Zuschlag von 5 bis 10 € für Arznei und Hilfsmittel sind bei der steuerlichen Regelung inbegriffen. Diese Fälle sind dann als außergewöhnliche Belastung auszuzeichnen. Das Finanzamt prüft jedoch, ob es sich um zumutbare Beträge oder unzumutbare finanzielle Belastungen der Betroffenen handelt.
Quittungen sind zwar normalerweise ausreichend, bei Medikamenten aber sieht das Finanzamt nur eine Notwendigkeit, wenn (mindestens) ein grünes Rezept vorliegt. Ein BTM-Rezept wie es für medizinisches Cannabis notwendig ist, wird daher auch problemlos akzeptiert; jedoch müssten die Kosten nicht zwangsweise angerechnet werden, wenn die Kosten für die Cannabis-Therapie unter der individuellen finanziellen Belastungsgrenze liegen.
Durch die Erstellung von Rechnungen nach GOÄ-Standards sind die Behandlungskosten (aber auch die Kosten der Präparate in der Apotheke oder die Kosten für den medizinischen Verdampfer Mighty Medic von Storz & Bickel) prinzipiell von privaten Krankenkassen erstattungsfähig.
Die Genehmigung eines Antrages auf Kostenübernahme einer Therapie mit medizinischem Cannabis bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein komplexes, langwieriges Verfahren.
Definitionsgemäß kann ein solcher Antrag nur durch einen Arzt/Ärztin mit einer Kassenzulassung gestellt werden.
Die Ärzte bei Algea Care besitzen keine Kassenzulassung und arbeiten rein privatärztlich. Daher können Ärzte bei Algea Care keine Anträge auf Kostenübernahme durch eine GKV stellen.
Hierzu müssten Sie sich an einen behandelnden Arzt/Ärztin mit einer Kassenzulassung wenden. Der Großteil der Ärzte lehnt dies jedoch ab. Der Aufwand ist immens (selbst aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse müssen zitiert werden), ist für den Kassenarzt unwirtschaftlich (~25€ Vergütung), wird in >40% der Fälle zunächst vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) abgelehnt, Kosten der Therapie belasten das Arzneimittelbudget der Ärzte, und schlussendlich drohen zudem Regressforderungen der Krankenkassen.
Wir können Ihnen leider keine Empfehlungen für in Frage kommende Kassenärzte geben und können diesen Schritt nicht für Sie durchführen.
Wir können jedoch den Weg dahin grundsätzlich unterstützen. Auch für einen Kassenarzt/-Ärztin ist es hilfreich, wenn eine vorliegende ärztliche Dokumentation beweist, dass ein Patient bereits längere Zeit erfolgreich mit medizinischem Cannabis therapiert wurde. Sehr gerne stellen wir Ihnen digitale Kopien Ihrer bisherigen Unterlagen bei uns im Verlauf zur Verfügung. Das Vorliegen solcher Unterlagen kann ggf. hilfreich sein, um mit einem Kassenarzt/Ärztin gemeinsam den Weg zur Genehmigung einer Kostenübernahme durch die GKV zu gehen.
Weitere Fragen?
In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen. Falls eine Frage unbeantwortet bleibt, dann melden Sie sich jederzeit bei uns - Kontakt.
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